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Behindertenfreundliche Ferienwohnung

Fremdenverkehrsverein Stapelholm - Mühlenstrasse 1 - 25879 Süderstapel

 

Allgemeine Hinweise zur Klassifizierung

Ferienwohnung - F,             Ferienhäuser - F,                 Privatzimmer - P

Die mit Sternen gekennzeichneten Betriebe haben einer freiwilligen Klassifizierung nach den Kriterien des DTV (Deutschen Tourismusverbandes) teilgenommen. Die mit n.t. gekennzeichneten Betriebe haben noch nicht teilgenommen. Ein Rückschluss auf ihren Ausstattungsstandards ist damit jedoch nicht verbunden. Die dazugehörigen Bewertungen finden Sie in der unten aufgeführten Beschreibung.


Ihr Urlaub unter guten Sternen

F/P* = Einfache und zweckmäßige Unterkunft
Einfache und zweckmäßige Gesamtausstattung des Objektes.
Grundausstattung vorhanden und in gebrauchsfähigern Zustand. Altersbedingte Abnutzung ist erlaubt, bei insgesamt vorhandenem, solidem Wohnkomfort.

F/P** = Unterkunft mit mittlerem Komfort
Zweckmäßige, gute, gepflegte Gesamtausstattung mit mittlerem Komfort.
Ausstattung in guten Erhaltungszustand. Funktionalität steht im Vordergrund.

F/P*** = Unterkunft mit gutem Komfort
Wohnliche Gesamtausstattung mit gutem Komfort. Ausstattung in gehobener und gepflegter Qualität. Aufeinander abgestimmter optischer Gesamteindruck.


 

F/P**** = Unterkunft mit gehobenen Komfort
Hochwertige Gesamtausstattung mit gehobenem Komfort. Ausstattung in gehobener und gepflegter Qualität. Aufeinander abgestimmter optischer Gesamteindruck.

F/P***** = Unterkunft mit erstklassigem Komfort
Erstklassige Gesamtausstattung mit Zusatzleistungen im Servicebereich. Sehr gepflegter und exklusiver Gesamteindruck. Großzügige Ausstattung, höchster technischer Komfort, hervorragende Infrastruktur. Sehr guter Erhaltungs- und Pflegezustand.

Zimmer in Hotels werden nach der Deutschen Hotelklassifizierung mit den Dehoga-Sternen (fünfzackig) gekennzeichnet.


 

Piktogrammerklärung



Das Kleingedruckte ganz gross !

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag:

1. Der Gastaufnahmevertrag gilt als abgeschlossen, sobald das Quartier schriftlich bestellt und vom Gastgeber bzw. von dem Fremdenverkehrsverein (FVV) schriftlich bestätigt wurde.

2. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung den gesetzlichen Schadenersatz zu leisten. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen 10 %, Übernachtungen/Frühstück 20 % Halbpension 30 %, Vollpension 40 %.

3. Der Gastgeber ist verpflichtet, das nicht in Anspruch, genommene Quartier dem FVV sofort freizumelden, um dieses nach Möglichkeit anderweitig zu belegen, damit der vom Gast zu zahlende Schadenersatz gemindert wird.

4. Unstimmigkeiten, die durch einen Gastaufnahmevertrag entstehen, sind grundsätzlich mit dem Gastgeber zu regeln.

5. Die angegebenen Zimmerpreise beziehen sich auf eine Übernachtung und Frühstück (teilweise ohne Frühstück) pro Person in der entsprechenden Saisonzeit. Die Tagespreise für Ferienwohnungen und Ferienhäuser beziehen sich, wenn nicht anders angegeben, grundsätzlich auf 2 Personen. Es handelt sich um Endpreise. Die Endreinigung ist im Preis enthalten. Die aufgeführten Preise gelten für einen Aufenthalt von mindestens 5 Nächten. Bei Kurzaufenthalten kann ein Aufschlag wie aufgeführt erhoben werden.

Saisonzeit:
Hauptsaison: 1. Juni bis 30. September

Nebensaison: 1. Oktober bis 31. Mai 

                            
Kurtaxe wird nicht erhoben.

 


 

6. Für die Richtigkeit der von den Gastgebern gemachten Angaben über Preise, Ausstattung der Quartiere usw. haftet der FVV nicht.

7, Der Gerichtsstand ist mit dem Gastgeber abzustimmen. Der FVV erbringt seine Vermittlungsleistung im Namen und für Rechnung der beteiligten Leistungsträger und ist damit nicht Veranstalter im Sinne des § 651 a Abs. 1 BGB. Für weitere Auskünfte steht Ihnen der FVV gern zur Verfügung.

Eine Bitte an Sie: Sind Sie bitte so freundlich und hinterlassen Sie vor Ihrem Urlaubsbeginn die Anschrift und die Telefonnummer des Gastgebers bei Ihren Verwandten oder Freunden, damit Sie in dringenden Fällen erreichbar sind.

Ein Tipp für Sie: Wir empfehlen zu Ihrer eigenen Sicherheit den Abschluss einer Rücktrittsversicherung. Wenn Sie Ihre Reise aus wichtigen Gründen, z.B. wegen Krankheit oder Unfall nicht antreten können oder abbrechen bzw. später beenden müssen, dann schützt Sie die Rücktrittsversicherung vor den finanziellen Folgen:

1. Bei Stornierung einer gebuchten Reise bzw. Ferienwohnung werden die vertraglich geschuldeten Stornokosten ersetzt.

2. Bei vorzeitiger oder nachträglicher Rückreise werden die zusätzlichen Rückreisekosten ersetzt, soweit An- und Abreise im versicherten Arrangement enthalten sind.

3. Bei. Abbruch der Reise werden die Aufwendungen für nicht beanspruchte Reiseleistungen ersetzt.

Alle Preise sind kalkuliert auf Basis der derzeitigen Mehrwertsteuer von 19 %. Bei einer Mehrwertsteuererhöhung sind Preiserhöhungen vorbehalten.


Fremdenverkehrsverein Stapelholm - Mühlenstraße 1 - 25879 Süderstapel
Tel. 04883 9102 - Fax 04883 1200


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